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Transparent. Nachvollziehbar.

Was kostet 24-Stunden-Betreuung wirklich?

Keine versteckten Posten, keine Lockangebote. Hier sehen Sie alle Preisbestandteile — und können mit wenigen Klicks Ihren persönlichen Monatsbetrag schätzen.

ab 2.290 €
Monatlich, inkl. An-/Abreise
bis 2.100 €
Pflegegeld-Zuschuss (PG 5)
bis 4.000 €
Steuerlich absetzbar p.a.
0 €
Vermittlungs­gebühr vorab

Ihr Kosten-Rechner

Live
Geschätzt monatlich
1.841 € / Monat nach Zuschuss
Betreuungs-Grundhonorar2.290 €
Sprach-/Erfahrungs-Zuschlag+300 €
Pflegegeld-Anteil (PG 3)–599 €
Ihr geschätzter Eigenanteil1.991 €
01 · Preisbestandteile

Woraus setzt sich der Monatspreis zusammen?

Unser Preis ist kein Blackbox-Pauschalpreis. Jede Position hat ihren Zweck — und ist in Ihrem Vertrag sauber aufgeschlüsselt.

Betreuungs­honorar

2.100 – 2.600 € / Monat

Der größte Teil. Geht direkt an die Betreuungskraft und deckt Grundpflege, Haushalt und Gesellschaft ab. Abhängig von Erfahrung und Sprachniveau.

An- & Abreise

ab 160 € / Wechsel

Selbstständige Anreise aus dem Heimatland, üblicherweise per Fernbus. Die Kosten tragen Sie direkt — wir organisieren die Route.

Vermittlungs­honorar

190 € / Monat

Unsere Leistung: Matching, Qualitätsprüfung, Backup bei Ausfällen, persönlicher Ansprechpartner. Monatlich, nicht vorab.

Unterkunft & Verpflegung

in Kind · nicht monetär

Die Betreuungskraft wohnt bei Ihnen und isst mit. Das ist Teil des Modells — eigenes Zimmer und Verpflegung sind Grundvoraussetzung.

Personalwechsel

0 € innerhalb Garantie

Wenn die Chemie nicht stimmt, ist der Wechsel im ersten Monat kostenfrei. Danach zum Selbstkostenpreis der An-/Abreise.

Vertrag & Beratung

0 € · im Makler-Honorar

Erstberatung, Vertragsvorlagen, A1-Bescheinigungen, laufende Beratung — alles im monatlichen Honorar inbegriffen.

02 · Zuschüsse

Pflegegeld: So viel Zuschuss steht Ihnen zu.

Ist ein Pflegegrad anerkannt, zahlt die Pflegekasse monatlich Pflegegeld. Diese Beträge gelten seit der letzten Reform und fließen direkt an die pflegende Person.

PG Einstufung Pflegegeld
1
Geringe BeeinträchtigungNoch weitgehend selbstständig.
kein Pflegegeld
2
Erhebliche BeeinträchtigungRegelmäßige Unterstützung nötig.
347 €monatlich
3
Schwere BeeinträchtigungUmfassende Hilfe im Alltag.
599 €monatlich
4
Schwerste BeeinträchtigungBetreuung in fast allen Bereichen.
800 €monatlich
5
Schwerste mit besonderen AnforderungenRund-um-die-Uhr-Pflege erforderlich.
990 €monatlich
Steuer-Vorteile

Bis zu 4.000 € zurück vom Finanzamt.

Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen können Sie direkt von der Steuerschuld abziehen. 20 % der Kosten, maximal 4.000 € im Jahr. Die Abzugsfähigkeit weisen wir mit den monatlichen Rechnungen nach.

Haushaltsnahe Dienstleistung nach §35a EStG
Pflege­pauschbetrag zusätzlich möglich
Anerkannt bei SEPA- und Rechnungszahlung
Rechenbeispiel

Beispiel: 24.000 € Betreuungs­kosten im Jahr

Jahreskosten 24-h-Betreuung 24.000 €
Abziehbar (20 %) 4.800 €
Davon max. abzugsfähig 4.000 €
Direkt von Steuer abgezogen –4.000 €

Der Betrag wird direkt von der zu zahlenden Einkommensteuer abgezogen — nicht nur vom zu versteuernden Einkommen. Keine Steuerberatung, bitte Rücksprache mit Ihrem Steuerbüro.

03 · Häufige Fragen

Die wichtigsten Fragen zu den Kosten.

Keine passende Antwort dabei? Rufen Sie uns direkt an — wir beraten persönlich und ohne Verkaufsdruck.

Muss ich das Vermittlungshonorar auch zahlen, wenn die Betreuungskraft ausfällt?
Nein. Das Vermittlungshonorar fällt nur an, wenn tatsächlich eine Betreuungskraft im Haushalt eingesetzt ist. Bei Krankheit oder einem Wechsel wird der Betrag anteilig berechnet.
Wie und an wen zahle ich?
Sie erhalten zwei Rechnungen pro Monat: eine von der Betreuungskraft für ihr Honorar und eine von uns für die Vermittlungs- und Beratungsleistung. Beide sind per Überweisung oder SEPA-Lastschrift zu begleichen.
Was passiert, wenn die Betreuungskraft wegen Krankheit ausfällt?
Wir organisieren eine Ersatzkraft innerhalb von 48–72 Stunden und klären die Abreise der erkrankten Kraft. Während der Überbrückung kann Verhinderungspflege bei der Kasse eingereicht werden.
Kann ich die Leistung monatlich kündigen?
Ja. Der Vermittlungs- und Betreuungsvertrag ist zum Monatsende kündbar. Wir brauchen lediglich 14 Tage Vorlauf, um die geordnete Abreise der Betreuungskraft zu organisieren.
Werden An- und Abreise auch bezuschusst?
Die Pflegekasse bezuschusst An- und Abreise nicht direkt. Sie können die Reisekosten aber über die Verhinderungspflege abrechnen, wenn die Hauptpflegeperson verhindert ist.
Kostenloser Check

In 4 Minuten zum persönlichen Kosten­vorschlag.

Beantworten Sie den kurzen Fragebogen — wir rechnen Pflegegeld, Steuer-Vorteile und passende Kraft mit ein und melden uns innerhalb eines Werktags.

Fragebogen starten 01579 / 2451912